Zankapfel rund um das neue Erbrecht
Es war das Jahr 2014 als mal wieder ein Gesetz der Bundesregierung vor die obersten Verfassungshüter in Karlsruhe einkassiert wurde. Dieses mal davon betroffen das Erbrecht. Gestört haben sich die Richter vor allem an der Besteuerung von Firmenvermögen im Erbfall. Bis Juni 2016 gaben die Richter des Bundesverfassungsgericht Zeit zu einer Gesetzesänderung. Diese gab es jetzt auch, oder zumindest mal wieder der Versuch. Schließlich wurde das Erbrecht bereits zum dritten Mal als verfassungswidrig eingestuft.
Die neue Erbrechtsreform
Erbrecht klingt nicht spannend, doch vom Urteil des Bundesverfassungsgericht sind bis zu drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland betroffen. Wie bereits erwähnt, störten sich die Richter an einer Steuerbefreiung von 80 bis 100 Prozent. Solche Steuervergünstigungen wurden bisher bei einem Erbe von Firmenvermögen gewährt, wenn der Erbe das Unternehmen mindestens sieben jahre fortgeführt hat.. Von der Bundesregierung wurde ein neues Erbrecht dazu erarbeitet, dass zukünftig neue Regelungen vorsieht. So soll eine Steuerbefreiung mit wenigen bürokratischen Hürden nur dann gelten, wenn das Unternehmen aus maximal fünf Beschäftigen besteht. Dies ist im Vergleich zum alten Gesetz eine deutliche Herabstufung, bisher lag diese Grenze bei zwanzig Beschäftigten. Zudem wurden auch Grenzen eingeführt, die gerade bei großen Vermögen die vererbt werden, zur Anwendung kommen sollen. So gibt es ab einer Erbsumme von 26 Millionen Euro eine Bedürfnisprüfung, in der mögliche Steuervergünstigungen bei der Erbschaftssteuer festgestellt werden können. Keine Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer gibt es zukünftig bei einem Erbe über 90 Millionen Euro.
Stundung und Schutz von Investitionen
Die neue Erbschaftsreform sieht aber auch Stundungsmöglichkeiten vor. Diese sollen insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn Erben und Unternehmen von der Erbschaftssteuer betroffen sind. Zudem gibt es steuerliche Begünstigungen, wenn zum Beispiel Investitionen in einem Unternehmen anstehen.
Letzter Stand in Sachen Erbrechtsreform
Nach dem die Reform zum Erbrecht vom Bundestag beschlossen wurde, kündigt sich nun Widerstand aus dem Bundesrat an. Die Länderkammer ist mit dem beschlossenen Gesetzentwurf nicht einverstanden und verlangt grundlegende Veränderungen. So werden vor allem die Steuerprivilegien kritistiert und auch als nicht verfassungskonform angesehen. Es bleibt daher in Sachen Erbrecht spannend.