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Verarbeitung der Trauer wenn plötzlich der Tod die Regie übernimmt

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Was tun bei einem Sterbefall? – Erste Schritte

Erfahrungsgemäß beansprucht die Verarbeitung der Trauer die Hinterbliebenen zu
einem großen Teil, da das Herausreißen aus dem gewohnten Alltagsrhythmus in
der Regel eine völlige Neuorientierung erfordert. Daher empfiehlt es sich alle
unmittelbar mit der Bestattung einhergehenden Aufgaben durch einen fachkundigen und
versierten Bestatter erfüllen zu lassen.

Grundsätzlich gilt jedoch in jedem Fall, dass bei einem natürlichen Tod im häuslichen Umfeld,
unverzüglich der Hausarzt oder ein Notarzt zu verständigen ist,
damit nach Feststellung des Todes der Totenschein ausgestellt und im Anschluss
den notwendigen gesetzlichen Vorgaben entsprochen werde.

Danach können Sie Ihre nahestehenden Angehörigen und Freunde benachrichtigen
und die weiteren Schritte besprechen.

Hat der Verstorbene keine entsprechende Verfügung hinterlassen, sollten Sie sich für
die Überführung des Verstorbenen umgehend für ein Bestattungsunternehmen Ihres
Vertrauens entscheiden.

Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine
entsprechende Willenserklärung hinsichtlich seiner Bestattung vorgenommen hat, legen
Sie nach dem Willen des Verstorbenen die Form der Bestattung fest.

Die öffentliche Bekanntgabe des Todesfalls und die Beantragung der Sterbeurkunde
beim zuständigen Standesamt kann von Ihnen oder dem Bestatter übernommen werden.
Letzterer kümmert sich neben der Beschaffung fehlender Dokumente oder Urkunden
auf Wunsch auch um alle weiteren gesetzlich geforderten Fristen und Abläufe,
die eingehalten und organisiert werden müssen.

So benötigt das zuständige Standesamt zur Beurkundung des Todesfalls grundsätzlich
die Todesbescheinigung oder den Leichenschauschein, den Personalausweis des
Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen oder ein Scheidungsurteil
sowie eine Heiratsurkunde, sofern eine Scheidung vorlag oder die Sterbeurkunde
und Heiratsurkunde bei Eheleuten.

Bestattungsinstitut Christoph Onneken
Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e.V.
und der BestattungsTreuhand GmbH
Leerer Landstr. 39a
26629 Westgroßefehn
Telefon: 04945 – 249
Telefax: 04945 – 912065
ChristophOnneken@t-online.de
www.onneken-bestattungen.de

Ludwig von Preussen – LVP Report Ostfriesland


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